Was tun, wenn der Chef ausfällt?

Produziert für: BÄKO Magazin 04/2010

Eine schwere Krankheit oder gar der eigene Tod – daran denken mag niemand. Darauf einstellen sollte sich aber jeder Unternehmer. Denn Unternehmer tragen nicht nur die Verantwortung für die eigene Familie, sondern auch die für ihre Mitarbeiter und deren wirtschaftliche Existenz. „Viel zu oft wird in den Unternehmen das Risiko, dass der Chef ausfällt, nicht bedacht“, sagt Claus Engler, Experte für Risikomanagement bei TÜV&xnbsp;SÜD Management Service GmbH, „die Folgen können für das Unternehmen und die Mitarbeiter katastrophal sein.“

Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen, zu denen viele Bäckereien und Konditoreien zählen, spielt der Meister als Inhaber die zentrale Rolle. Er kennt die Lieferanten genau wie die wichtigsten Kunden, weiß genau, wann welche Zahlungen an Finanzamt und Krankenkassen fällig sind, er kennt die Entwicklung und die nächsten Schritte der längerfristigen Projekte und er hat oft sogar im wörtlichen Sinne eine Schlüsselposition inne. Fällt er für ein paar Wochen oder gar für immer aus, dann ist es schlecht bestellt um die Fortführung des Unternehmens. Es sei denn, es wurde mit Bedacht vorgesorgt.

Zweierlei sollte dabei im Zentrum stehen. Erstens die Klärung der Unternehmensnachfolge – wobei auch die Vorsorge für die Familie und das Unternehmertestament berücksichtigt werden sollte. Das Unternehmen einfach dem Nachfolger zu vererben, reicht nämlich meist nicht aus. So muss in vielen Fällen bedacht werden, dass auch Pflichtteile ausgezahlt werden müssen. Das kann den Nachfolger leicht in den Ruin treiben – und mit ihm das Unternehmen. Gerade in Familienunternehmen geht es darum, dass Unternehmertestament so zu gestalten, dass es dem Unternehmen und der Familie gerecht wird. Existiert hingegen ein Gesellschaftervertrag, sollte auch dieser Regelungen für den Todesfall der Gesellschafter enthalten.

Zweitens muss sichergestellt werden, dass die tägliche Arbeit weitergehen kann. „Packen Sie einen Notfall-Koffer. Er darf nur benutzt werden, wenn Sie ausfallen, und sollte alles enthalten, was den Mitarbeitern beziehungsweise den Angehörigen die Fortführung des Unternehmens ermöglicht“, empfiehlt Claus Engler. Von Anweisungen für eine geregelte Stellvertretung, Vollmachten für alle Konten, über das Unternehmertestament und Listen mit den wichtigsten Lieferanten und Kunden bis hin zu Anweisungen für die wichtigsten Projekte sollte der Koffer alle benötigten Informationen enthalten. Außerdem gehört eine Liste mit Passwörtern für Computer und PINs für das Online-Banking in diesen Koffer. Wenn die Notfallvertretung dann noch darüber informiert ist, wo die wichtigsten Unterlagen und Schlüssel des Unternehmens verwahrt werden, kann der Betrieb zumindest fürs erste am Laufen gehalten werden. Dieser Koffer wird versiegelt und beim Notar oder in einem Bankschließfach verwahrt. Optimal ist es, nicht nur seinen Todesfall, sondern auch den Unternehmerausfall wegen einer längeren Krankheit abzusichern. Will man in diesem Fall nicht alle Informationen offenlegen, kann man solch einen Koffer auch nach einem Mehrstufenplan packen. Je nach Notsituation werden die Informationspakete geschnürt, die die Vertreter brauchen. …

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